Der lange Weg der Ukraine zu einem visafreien Regime mit der EU

Wird der vorletzte Schritt auf dem Weg zur Abschaffung der Visumpflicht für Ukrainische Bürger bei der Einreise in die EU. Alle Mitgliedsstaaten der europäischen Union, genehmigte die Neuerung. Das Letzte Wort dem europäischen Parlament.

Alle 28 Länder der europäischen Union unterstützen den Vorschlag, den Bürgern der Ukraine die Möglichkeit, für 90 Tage in die EU einreisen ohne Visum. Die Botschafter der Mitgliedstaaten der europäischen Union heute, am Donnerstag, 2. März, genehmigten Informelles Abkommen, betreffend die Liberalisierung des Visaregimes mit der Ukraine, die erreicht wurde 28. Februar vom europäischen Parlament und vom Rat der EU. Jetzt ist diese Innovation wird getroffen, auf die Abstimmung im europäischen Parlament, und dann wird der Europäische Rat für die Annahme des entsprechenden Gesetzes.

28. Februar als Ergebnis der Verhandlungen zwischen Vertretern des europäischen Parlaments und des rates der europäischen Union wurde vereinbart, über die Bedingungen des visafreien Regimes für Bürger der Ukraine. Die Ukrainer erhalten die Möglichkeit "in die EU einreisen für 90 Tage in jedem Zeitraum von 180 Tagen zu geschäftlichen und touristischen Zwecken, sowie Familiengericht". Für die Einreise in die EU für die Bürger der Ukraine muss in der Lage sein , biometrische Pässe.
Am Tag zuvor, am 27 EU-Rat billigte einen neuen Mechanismus der Aussetzung des visafreien Regimes, der als einer der Voraussetzungen für seine übernahme sowie die Bestimmung über die genehmigte Liberalisierung des Visaregimes mit Georgien.
Die Ukrainer können einreisen ohne Visum in alle EU-Länder außer Irland und Großbritannien. Wie im Fall von Georgien, das visafreie Regime nicht gibt den Bürgern der Ukraine die Rechte auf die Beschäftigung in den Ländern der europäischen Union. Wenn nach der Einführung eines visafreien Regimes fixiert wird der starke Anstieg der illegalen Migration, es kann schnell angehalten werden. Visafreiheit zwischen der EU und der Ukraine tritt in Kraft 20 Tage nach Ihrer Veröffentlichung im "Amtsblatt" der EU.
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